Die BAUINDUSTRIE will die E-Rechnung für Bauunternehmen und alle Geschäftspartner in Bauprojekten. Die damit mögliche Automatisierung der Geschäftsprozesse ist eine ganz große Chance für die Beteiligten. Das ist der klare Standpunkt adressiert an Politik, Finanzbehörden und Auftraggeber, gerade der öffentlichen Hand.
Auf der Konferenz Digitale Transformation im Steuerwesen des vbw in München, waren viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Verwaltung überrascht, was sie bis zum Starttermin 1.1.2025 noch zu tun haben und was die Bauunternehmen bei der E-Rechnung selbst schon auf den Weg gebracht haben.
Das ist der Status E-Rechnung in der Bauwirtschaft:
- Einzelne Öffentliche Auftraggeber erwarten seit 2021 Baurechnungen als XRechnung.
- Die BAUINDUSTRIE bevorzugt den Standard XRechnung, auch bei eingehenden Baurechnungen, als Format der E-Rechnung.
- Die Deutsche Bahn AG empfängt und verarbeitet monatlich über 25.000 E-Rechnungen. Die steuerrechtlich erforderliche Abbildung von Anzahlungsketten erfolgt als Anhang.
- Umfangreiche Mengenermittlungen und Liefernachweise werden gesondert übermittelt.
- Die Übermittlung erfolgt als E-Mail-Anhang oder über Portale.
- Erste Anbieter von Bausoftware können XRechnungen direkt erstellen.
So ist die Bauwirtschaft auf den Stichtag vorbereitet:
- Bauunternehmen können vom Auftraggeber erwartete Baurechnungen als XRechnung erstellen. Die erforderliche Software ist verfügbar. Eine weitere Automatisierung kann nach Veröffentlichung der anstehenden EU Richtlinien und BMF-Schreiben entwickelt werden.
- Bauunternehmen können Eingangsrechnungen als ZUGFeRD und Baurechnungen als XRechnung empfangen. Dazu wird die erforderliche Software wird für Finanzbuchhaltung, Archivierung und Rechnungsprüfung sukzessive eingeführt. Die verschiedenen Formate verursachen leider einen zusätzlichen Aufwand.
- Die Vielzahl der möglichen Übermittlungswege (E-Mail, propietäre Portale, PEPPOL) erfordert einen hohen Aufwand bei der Einrichtung und Pflege. Deshalb sind die Bauunternehmen sind im Dialog mit empfangenden Stellen und suchen einfache Wege.
Das müssen Politik, Finanzbehörden und Verwaltung noch auf den Weg bringen:
- Die steuerrechtlich erforderliche Abbildung von Anzahlungsketten erfolgt weiter als Anhang. Eine strukturierte Abbildung ist im Standard XRechnung nicht vorgesehen und Änderungsvorschläge an die KoSIT aus 2021 werden auch 2025 nicht umgesetzt.
- Die BAUINDUSTRIE, ZDB Zentralverband Deutsches Baugewerbe und BVBS Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen fordern vom BMF verbindlich die steuerrechtliche Duldung des erforderlichen Workarounds.
- Vermeintlich formal falsche XRechnungen werden vom KoSIT-Validator abgewiesen. Eine pragmatische Regelung eines Workarounds für die Startphase ist nicht getroffen.
- Die Öffentliche Hand kann selten Empfangswege zu Testzwecken bereitstellen. Die Privatwirtschaft bietet das heute bereits an.
- Die Öffentliche Hand hat nicht in allen Organisationseinheiten Software zur Visualisierung, Verarbeitung, Prüfung und Archivierung von E-Rechnungen eingeführt und die erforderlichen neuen Prozesse hausintern festgelegt.
Mit der Aufforderung zum konstruktiven Dialog der Geschäftspartner – gerade in der Startphase der E-Rechnung – erhielt Peter Rösch den Beifall der Anwesenden.